
Die Store klemmt, der Gurt ist gerissen, der Motor tut nichts mehr: In einer Mietwohnung stellt sich sofort die Frage, wer dafür aufkommt. Die Antwort ist in den meisten Fällen klarer, als das Gespräch mit der Verwaltung vermuten lässt.
Der Grundsatz
Storen, Rollläden und Markisen sind Bestandteil der Mietsache. Für ihren Unterhalt ist grundsätzlich die Vermieterschaft zuständig – auch dann, wenn nichts Besonderes im Vertrag steht. Geht ein Motor nach Jahren kaputt oder bricht eine Lamelle durch Materialermüdung, ist das normale Abnutzung und damit Sache der Eigentümerschaft.
Der kleine Unterhalt
Davon zu unterscheiden ist der sogenannte kleine Unterhalt: kleinere Arbeiten, die ohne Fachwissen und mit wenig Aufwand erledigt werden können. Ein Gurt, der sich verdreht hat, oder eine Store, die eingefahren werden muss – dafür braucht es niemanden. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab; als Faustregel gilt ein tiefer Betrag und kein Werkzeug.
Wenn Mieterinnen und Mieter zahlen
Anders sieht es aus, wenn der Schaden durch unsachgemässe Bedienung entstanden ist. Die klassischen Fälle: Die Markise blieb bei Sturm draussen, obwohl die Hausordnung das Einfahren verlangt. Oder jemand kurbelt mit Gewalt weiter, obwohl die Store bereits blockiert – dabei reisst das Wendeband. Solche Schäden gehen zulasten der Mietpartei.
Was Sie im Schadenfall tun sollten
Melden Sie den Mangel schriftlich und ohne zu warten. Wer einen Defekt monatelang nicht meldet und damit einen Folgeschaden verursacht, haftet für diesen Folgeschaden. Ein kurzes Mail mit Datum, Beschreibung und einem Foto genügt. Beauftragen Sie eine Reparatur nicht auf eigene Faust, ausser es ist wirklich dringend und die Verwaltung reagiert nicht.
Für Verwaltungen und Eigentümerschaften
Wir übernehmen Storenservice für ganze Liegenschaften und rechnen direkt mit der Verwaltung ab. Das erspart Ihnen die Einzelfallabklärung bei jedem Telefonanruf.
KLiNSO GmbH, Aarauerstrasse 72, 5603 Staufen – 056 441 51 51, info@klinso.ch. Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieterin oder Mieter den Schaden selbst melden?
Ja, und zwar sofort. Das Mietrecht verlangt, dass Mängel unverzüglich der Vermieterschaft gemeldet werden. Wer wartet und dadurch einen Folgeschaden verursacht, kann dafür haftbar werden. Eine kurze schriftliche Meldung mit Foto genügt.
Was zählt als kleiner Unterhalt, den Mieter selbst zahlen?
Der kleine Unterhalt umfasst Kleinigkeiten, die ohne Fachkenntnis erledigt werden können – als Faustregel gelten Beträge bis rund 150 Franken pro Fall. Ein gerissener Gurt, ein defekter Motor oder eine verbogene Lamelle fallen nicht darunter, das ist Sache der Eigentümerschaft.
Wer zahlt, wenn der Storengurt reisst?
In der Regel die Vermieterschaft, weil es sich um normale Abnützung handelt. Anders sieht es aus, wenn der Gurt gerissen ist, weil die Store bei eingefrorenem Behang mit Gewalt bewegt wurde – dann liegt ein Bedienungsfehler vor.
Darf ich als Mieter direkt einen Storenbauer beauftragen?
Nur wenn die Vermieterschaft trotz Meldung nicht reagiert oder wenn Gefahr im Verzug ist. Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Am einfachsten ist es, die Verwaltung auf uns zu verweisen – wir rechnen dann direkt mit ihr ab.
Und bei Sturmschäden?
Sturm- und Hagelschäden an fest montierten Storen laufen in den meisten Kantonen über die Gebäudeversicherung, also über die Eigentümerschaft. Melden Sie den Schaden der Verwaltung und fotografieren Sie ihn, bevor etwas demontiert wird.